Startseite



Windows 7 Logo

Communities: 
  • Hardware-FAQ
  • Diskussionsforen
  • RC5-72 Projekt
  • RC5-Proxy
  • Forenarchiv

  • Kensington Flylight 2.0 im Test - Seite 2/2

    Flylight 2.0 - Betrieb am Notebook

    Für das Flylight 2.0 sind je nach Erfordernis zwei Betriebsstufen möglich. Zum ersten wäre dies der Betrieb dieses Leuchtmittels durch ansteuern von 4 der insgesamt 8 LEDs. Die zweite Betriebstufe sieht dann den Betrieb aller verbauten LEDs vor. Der Unterschied in puncto Lichtausbeute ist wider Erwarten nur gering spürbar. Dafür war der Unterschied zwischen der im IBM Thinkpad serienmäßig verbauten LED und dem Flylight 2.0 umso deutlicher, was sicherlich letztendlich der Quantität der LEDs im Flylight zu verdanken ist.

    Zunächst ein Bild vom Betrieb des Flylights mit 4 LEDs...
    Betrieb mit 4 LEDs


    ...und der Betrieb mit 8 LEDs.
    Betreib mit 8 LEDs


    Besonders deutlich wird jedoch der Unterschied zur integrierten Notebook-LED. Um sie zur Geltung kommen zu lassen, musste der Bildschirm in den Ruhestand versetzt werden.
    die integierte LED des Thinkpad T22


    Fazit:

    Als Testgerät diente mir ein IBM Thinkpad T22. Der Akku dieses Testgerätes hält im Office-Betrieb durchschnittlich 2h 25min durch. Nach Anschluss des Flylights und dessen ununterbrochenen Betriebes mit 8 LEDs ließ die Akkulaufzeit um etwa 10min nach. Das für den Test verwendete Notebook verfügt zwar schon über eine integierte Tastaturbeleuchtung, diese kann aber hinsichtlich Lichtausbeute und Flexibilität nicht mit dem Flylight 2.0 konkurieren.
    Genau diese Flexibilität ist es abschließend auch, die das Flylight 2.0 zu mehr als nur einer Notebookleuchte macht. So kann sie ebenfalls stationär als kleine Schreibtischleuchte dienen. Dennoch bleibt ihr maßgebliches Einsatzgebiet auf Grund der im Vergleich zu richtigen Schreibtischleuchten relativ geringen Lichtausbeute eher die Begleitung des Notebook-Users und die Beleuchtung dessen Tastatur bei Nacht.


    Seite 2/2: 1 2




    Alle Angaben wie immer ohne Gewährleistung !
    © 2001-2011 Alle Rechte vorbehalten. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unseren Foren.

    eXTReMe Tracker